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EuGH: Unzulässige Inhalte dauerhaft vom Netz fernzuhalten

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Dr. Patrick Breyer fordert Gesetzgeber auf, die freie Meinungsäußerung zu schützen

[datensicherheit.de, 04.10.2019] Zu dem EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2019 zur Verhinderung unzulässiger Nachrichten in Sozialen Netzwerken nimmt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, Stellung: „Nach dem gestrigen Urteil sollen unzulässige Inhalte dauerhaft aus dem Netz ferngehalten werden – aber es gibt keinen Schutz vor dem Einsatz von Upload-Filtern, die kontextblind sind und so fehleranfällig, dass sie immer wieder auch legale Inhalte unterdrücken.“

Keinerlei Schutz davor, dass Diensteanbieter Nutzer einfach ausschließen

Nach dem Urteil sollen Internetdienste demnach die Veröffentlichungen bestimmter Nutzer dauerhaft auf Botschaften prüfen müssen, welche den unzulässigen ähnlich sind – „aber es gibt keinerlei Schutz davor, dass Diensteanbieter diese Nutzer einfach ausschließen“, warnt Dr. Breyer.

Gesetzgeber gefragt, das freie Internet zu schützen!

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Netz sei viel zu wertvoll, um es fehlerhaften Algorithmen oder dem Profitstreben von Internetkonzernen zu opfern. Breyer: „Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, das freie Internet zu schützen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.10.2019
Ulrich Kelber begrüßt EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2019

datensicherheit.de, 01.10.2019
EuGH-Urteil: Werbe-Cookies nur bei Einwilligung

datensicherheit.de, 25.09.2019
EuGH gefragt: Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

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